{"id":1631,"date":"2020-11-06T20:55:18","date_gmt":"2020-11-06T19:55:18","guid":{"rendered":"https:\/\/o4k.kuechen-petsch.net\/?page_id=1631"},"modified":"2022-10-26T15:08:09","modified_gmt":"2022-10-26T13:08:09","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/o4k.kuechen-petsch.net\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1631\" class=\"elementor elementor-1631\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-52e08b18 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"52e08b18\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3fc815b2\" data-id=\"3fc815b2\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6f75f976 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6f75f976\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<h3>I. Grundvereinbarungen:<\/h3>\n<p><strong>\u00a7 1 Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Auftragnehmer liefert ausschlie\u00dflich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der Einbeziehung von Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen.<\/p>\n<p>(2) Jede Nachbestellung, die nicht bereits Gegenstand des urspr\u00fcnglichen Vertrages war, gilt als gesonderter neuer Auftrag und nicht als Erweiterung oder Ab\u00e4nderung des Ursprungsauftrags. Diese zus\u00e4tzlich vereinbarten Arbeiten werden zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt und sind sp\u00e4testens bei \u00dcbergabe bzw. Abnahme zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>(3) Sofern nicht bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsk\u00fcchen und \/ oder -ger\u00e4te.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Preisanpassung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Sollten sich bei langfristigen Bestellungen (ab 4 Monaten zwischen Vertragsabschluss und gew\u00fcnschtem Liefertermin) f\u00fcr den Auftragnehmer zus\u00e4tzliche Kosten aufgrund Preissteigerungen bei Hersteller \/ Lieferant infolge Erh\u00f6hung der Energie- und Rohstoffpreise ergeben, die bei Bestellung noch nicht absehbar waren, so hat der Auftraggeber, sofern es diesem zumutbar ist, diese zu 50 % zu tragen.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr den Fall, dass bei vorbenannten langfristigen Bestellungen in den dort aufgez\u00e4hlten F\u00e4llen eine Senkung der Kosten eingetreten ist, so werden diese in gleichem Ma\u00dfe wie eine Steigerung an den Auftraggeber weitergegeben.<\/p>\n<p>(3) Bei einer Preisanpassung hat der Auftraggeber ein Recht auf Offenlegung der betroffenen Kostenelemente und deren Gewichtung im Hinblick auf ihre Bedeutung f\u00fcr die Kalkulation des Auftragnehmers. Bei Erh\u00f6hungen, die deutlich \u00fcber der Steigerung der Lebenshaltungskosten liegen, hat der Auftraggeber ein Recht zum R\u00fccktritt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 zul\u00e4ssige Abweichungen<\/strong><\/p>\n<p>Handels\u00fcbliche und f\u00fcr den Auftraggeber zumutbare Abweichungen gegen\u00fcber den Ausstellungsk\u00fcchen \/ Mustern, wie Strukturunterschiede, Tr\u00fcbungen, \u00c4nderungen, Poren, offene Stellen, Einschl\u00fcsse, Risse und Quarzadern in Naturstein-Arbeitsplatten sowie Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberfl\u00e4chen bleiben vorbehalten, sofern sie natur-bedingt sind. Auch handels\u00fcbliche und f\u00fcr den Auftraggeber zumutbare Abweichungen von Ma\u00dfdaten bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht f\u00fcr den Fall, dass eine Zusicherung entsprechender Eigenschaften durch den Auftragnehmer vorliegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferfrist<\/strong><\/p>\n<p>(1) Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachlieferfrist &#8211; beginnend vom Tag des Eingangs des Schreibens mit dem der Auftraggeber den Auftragnehmer in Verzug setzt, falls eine kalenderm\u00e4\u00dfig bestimmte Lieferfrist vorliegt, mit deren Ablauf &#8211; zu gew\u00e4hren, im H\u00f6chstfall jedoch nicht mehr als 14 Tage. Liefert der Auftragnehmer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>(2) Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende St\u00f6rungen in seinem Gesch\u00e4ftsbetrieb oder bei seinen Vorlieferanten die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, insbesondere Streiks, Aussperrungen, sowie F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, verl\u00e4ngern die Lieferzeit entsprechend. Zum R\u00fccktritt ist der Auftraggeber in diesen F\u00e4llen nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden sowie angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Auftraggebers beim Auftragnehmer an den Auftraggeber erfolgt. Sollte es sich hierbei um eine kalenderm\u00e4\u00dfig bestimmte Lieferfrist handeln, so beginnt die zu setzende Nachfrist mit deren Ablauf.<\/p>\n<p>(3) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unber\u00fchrt. Hinsichtlich der M\u00f6glichkeit des R\u00fccktritts f\u00fcr den Auftragnehmer gelten die Regelungen des \u00a7 9 dieser AGB.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis durch den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>(2) Der Auftraggeber hat bei der Weitergabe der Ware an Dritte auf den Eigentumsvorbehalt ausdr\u00fccklich hinzuweisen.<\/p>\n<p>(3) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pf\u00e4ndungen, sind dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen, bei Pf\u00e4ndungen unter Beif\u00fcgung des Pf\u00e4ndungsprotokolls.<\/p>\n<p>(4) Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern (2) und (3) festgelegten Verpflichtungen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht, unverz\u00fcglich vom Vertrag zur\u00fcck-zutreten und die Ware heraus zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Gew\u00e4hrleistungsrechte<\/strong><\/p>\n<p>(1) Es gelten die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte unter Beachtung abweichender Regelungen in den vorliegenden AGB.<\/p>\n<p>(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, gelten die \u00a7\u00a7 377, 378 HGB. Die Anspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer wegen eines Mangels verj\u00e4hren dann in einem Jahr nach Ablieferung der Sache.<\/p>\n<p>(3) Soweit f\u00fcr die M\u00e4ngelbeseitigung eine Neubestellung von Teilen beim Hersteller erforderlich ist, wird deren Lieferfrist bei der Berechnung der angemessenen Frist angemessen ber\u00fccksichtigt. Die voraussichtlichen Lieferfristen sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Haftung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf solche Sch\u00e4den an den Verkaufsgegenst\u00e4nden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wie z.B. Sch\u00e4den, die durch nat\u00fcrliche Abnutzung, Feuchtigkeit, den Einbau von Ger\u00e4ten des Auftraggebers \/ eines Dritten, durch starke Erw\u00e4rmung der R\u00e4ume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht bzw. durch andere Temperatur- \/ Witterungseinfl\u00fcsse oder unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung entstanden sind, es sei denn, es liegt eine Zusicherung entsprechender Eigenschaften durch den Auftragnehmer vor. Eine Haftung des Auftragnehmers wegen Mitverschuldens bleibt von der vorstehenden Regelung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Des Weiteren haftet der Auftragnehmer f\u00fcr Sch\u00e4den des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn der Auftragnehmer oder dessen Erf\u00fcllungsgehilfe eine Kardinal- oder sonstige wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gef\u00e4hrdenden Weise verletzen, des weiteren nur f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den, bei arglistigem Verschweigen von M\u00e4ngeln, bei \u00dcbernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(3) Soweit keine der vorstehenden Pflichtverletzungen vorliegt, beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Verzug<\/strong><\/p>\n<p>Ger\u00e4t der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist er unbeschadet weiterer Anspr\u00fcche verpflichtet, dem Auftragnehmer die angemessenen anfallenden Lagerkosten zu verg\u00fcten. Sofern der Auftragnehmer die Ware im eigenen Lager einlagert, erh\u00e4lt er die \u00fcblichen Lagerkosten. Dem Auftraggeber ist es aber gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn die Lieferung nach Vertragsabschluss objektiv unm\u00f6glich wird, weil der Hersteller mit dem der Auftragnehmer ein entsprechendes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen hat, die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder ein Fall h\u00f6herer Gewalt vorliegt, sofern diese Umst\u00e4nde erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Auftragnehmer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall hat der Auftragnehmer den Nachweis zu erbringen, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bem\u00fcht zu haben. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber \u00fcber die genannten Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Des Weiteren hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich die bereits erbrachten Gegenleistungen zu erstatten.<\/p>\n<p>(2) Des Weiteren ist der Auftragnehmer zum R\u00fccktritt vom Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung berechtigt, wenn vom Auftraggeber falsche Angaben \u00fcber dessen Kreditw\u00fcrdigkeit gemacht wurden oder objektive Gr\u00fcnde f\u00fcr seine Zahlungsunf\u00e4higkeit entstanden sind, sofern nicht der Auftraggeber bereits vollumf\u00e4nglich geleistet hat. Dies gilt insbesondere in F\u00e4llen der Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Auftraggebers oder der Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Verm\u00f6gens. F\u00fcr den Fall eines Teilr\u00fccktritts sind bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgem\u00e4\u00df abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt jedoch unbeschadet etwaiger Schadenersatzanspr\u00fcche. Vor dem R\u00fccktritt hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die M\u00f6glichkeit einer Vorauszahlung bzw. Erbringung einer ausreichenden Sicherheit einzur\u00e4umen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 pauschalierter Schadensersatz<\/strong><\/p>\n<p>Soweit der Auftragnehmer vom Auftraggeber Schadensersatz verlangen kann, bel\u00e4uft sich der zu ersetzende Schadensbetrag pauschal auf 25% der Nettoauftragssumme, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass ihm ein h\u00f6herer Schaden entstanden ist. Dem Auftraggeber ist es aber gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Aufrechnung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit einer unbestrittenen oder bestrittenen jedoch entscheidungsreifen Gegenforderung oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderung statthaft.<\/p>\n<p>(2) Im Falle des Vorliegens eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts des Auftraggebers ist dieses der H\u00f6he nach auf das 3-fache der voraussichtlichen M\u00e4ngelbeseitigungskosten beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>(1) F\u00fcr Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort gelten grunds\u00e4tzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches.<\/p>\n<p>(2) Wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand der Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>(3) Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand der Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers vereinbart.<\/p>\n<p>II. Zus\u00e4tzliche Vereinbarungen f\u00fcr die Bestellung \/ Inauftraggabe von Einbauk\u00fcchen:<\/p>\n<p>\u00a7 1 Vertragsanpassung<\/p>\n<p>(1) Die K\u00fcchenplanung und Angebotserstellung erfolgt aufgrund der vom Auftraggeber \u00fcbergebenen Baupl\u00e4ne und angegebenen Ma\u00dfe bzw. aufgrund der vom Auftragnehmer erstellten und durch den Auftraggeber gepr\u00fcften und best\u00e4tigten Installationspl\u00e4ne. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur gewissenhaften Pr\u00fcfung der von ihm \u00fcbergebenen Baupl\u00e4ne und angegebenen Ma\u00dfe bzw. der vom Auftragnehmer erstellten und an den Auftraggeber \u00fcberreichten Installationspl\u00e4ne.<\/p>\n<p>(2) Ergibt sich nach Feststellung des genauen Raumma\u00dfes die Unrichtigkeit der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Ma\u00dfe, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist und werden hierdurch \u00c4nderungen der einzubauenden M\u00f6bel \/ Einrichtungen erforderlich, die zu Mehrungen hinsichtlich des Umfangs des Liefergegenstandes und \/ oder des Montageaufwandes f\u00fchren, so sind die Parteien verpflichtet, bez\u00fcglich des Mehraufwandes eine zus\u00e4tzliche, angemessene Verg\u00fctung zu vereinbaren. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall, dass eine Umsetzung der vom Auftragnehmer erstellten und durch den Auftraggeber gepr\u00fcften und best\u00e4tigten Installationspl\u00e4ne nicht m\u00f6glich ist und zu zus\u00e4tzlichen, nicht vertragsgegenst\u00e4ndlichen Installationen der Elektro- und Sanit\u00e4rleitungen f\u00fchrt oder \u00c4nderungen der einzubauenden M\u00f6bel \/ Einrichtungen erforderlich macht. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftragnehmers bleiben ausdr\u00fccklich vorbehalten. Ein etwaiges Mitverschulden des Auftragnehmers ist hierbei zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig \u00fcber s\u00e4mtliche sichtbaren \/ unsichtbaren Leitungen (Elektro, Heizung, Sanit\u00e4r etc.) im Bereich der K\u00fcche zu informieren. Sollte diese Information unterbleiben oder fehlerhaft sein, ist der daraus entstehende Schaden dem Auftragnehmer zu ersetzen. Eine Haftung des Auftragnehmers ist, insoweit ihm ein (Mit-)Verschulden nicht vorwerfbar ist, ausgeschlossen.<\/p>\n<p>\u00a7 2 notwendige Nachbestellungen<\/p>\n<p>Sollte es zum Einbau von Nachbestellungen erforderlich oder zweckm\u00e4\u00dfig sein, dass gewisse Arbeiten zur Erf\u00fcllung dieses Vertrages nicht ausgef\u00fchrt werden, so berechtigt deren Nichtausf\u00fchrung nicht zur Verweigerung der Abnahme, so dass hierdurch die F\u00e4lligkeit der Verg\u00fctung aus diesem Vertrag nicht gehindert wird. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, von der geschuldeten Verg\u00fctung einen Betrag in H\u00f6he des Wertes der noch nicht erbrachten Leistung aus diesem Vertrag einzubehalten.<\/p>\n<p>\u00a7 3 R\u00fccktritt<\/p>\n<p>Im Falle eines R\u00fccktritts des Auftraggebers aus einem Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine pauschale Verg\u00fctung f\u00fcr erbrachte und nicht erbrachte Leistungen in H\u00f6he von 25% der Nettoauftragssumme verlangen. Dem Auftraggeber ist es aber gestattet, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Anspruch des Auftragsnehmers \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Betrag ist. Der Auftragnehmer hat die M\u00f6glichkeit nachzuweisen, dass ihm ein h\u00f6herer Anspruch zusteht.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen I. Grundvereinbarungen: \u00a7 1 Allgemeines (1) Der Auftragnehmer liefert ausschlie\u00dflich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der Einbeziehung von Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. (2) Jede Nachbestellung, die nicht bereits Gegenstand des urspr\u00fcnglichen Vertrages war, gilt als gesonderter neuer Auftrag und nicht als Erweiterung oder Ab\u00e4nderung des Ursprungsauftrags. 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